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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Nutzung des KFZ Manager durch Kfz-Werkstätten, Autohäuser und Kfz-Händler. Kein Angebot an Verbraucher.

Stand:

Inhaltsverzeichnis16 Abschnitte

§ 1Geltungsbereich, Kundenkreis

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Werbewunderbude GmbH (Marke „WWB Digital“), Schwarzwaldstraße 4a, 76461 Muggensturm („Anbieter“), und ihren Kunden über die Nutzung der webbasierten Software „KFZ Manager“ („Software“ oder „Dienst“).
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere Kfz-Werkstätten, Autohäuser und Kfz-Händler, sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen, die den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließen („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

§ 2Vertragsschluss, Einrichtung des Zugangs

  1. Die Darstellung der Software auf der Website ist kein bindendes Angebot. Eine Selbstregistrierung ist nicht vorgesehen. Interessenten können eine Vorführung anfragen, in der der Anbieter die Software vorstellt und den Bedarf des Betriebs aufnimmt.
  2. Auf dieser Grundlage erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und der Anbieter die Annahme in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder den Zugang einrichtet.
  3. Nach Vertragsschluss richtet der Anbieter den Zugang des Kunden ein und übermittelt die Zugangsdaten an die vom Kunden benannte Person. Diese versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein. Die Angaben des Kunden müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein; Änderungen (z. B. Anschrift, Steuernummer, USt-IdNr.) hat der Kunde in der Software zu aktualisieren bzw. dem Anbieter mitzuteilen.

§ 3Leistungsbeschreibung

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden die Software als Software-as-a-Service über das Internet zur Nutzung bereit. Die Software und die Daten werden auf Servern in Rechenzentren in Deutschland betrieben. Eine Überlassung der Software zur Installation erfolgt nicht.
  2. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Er kann insbesondere umfassen:
    • Werkstatt: Terminplanung, Aufträge und Arbeitskarten, digitale Fahrzeugannahme mit Fotos und km-Stand, Kostenvoranschläge mit Freigabe durch den Werkstattkunden per Link und Unterschrift, Zeiterfassung an Aufträgen (auch über Hallen-Tablets), Rechnungen einschließlich elektronischer Rechnungen (E-Rechnung), Zahlungen und offene Posten;
    • Kasse: Barkasse mit Anbindung an eine cloudbasierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) nach der Kassensicherungsverordnung, Kassenabschlüsse;
    • Autoverkauf: Fahrzeugbestand, Ankauf und Inzahlungnahme, öffentliche Angebotsseiten mit Anfrageformular, Probefahrten, Kaufverträge, Übergabe, Differenzbesteuerung nach § 25a UStG sowie Unterstützung bei der Identifizierung nach dem Geldwäschegesetz;
    • Exporte: Ausgabe von Daten und Belegen, insbesondere als CSV und PDF, sowie Buchungsdaten im DATEV-Format für die Steuerberatung.
  3. Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der vertraglich vereinbarte Kernumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird.
  4. Die Internetanbindung des Kunden sowie die Endgeräte (z. B. Rechner, Tablets, Drucker) und ein aktueller Browser liegen im Verantwortungsbereich des Kunden.

§ 4Keine Rechts- oder Steuerberatung, Vertragsvorlagen

  1. Die Software unterstützt den Kunden bei der Betriebsführung, etwa durch Vorlagen, Berechnungen, hinterlegte Steuersätze und Grenzwerte, Fristen sowie Buchungs- und Belegexporte. Sie ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Fachberatung.
  2. Die in der Software bereitgestellten Vertragsvorlagen und Textbausteine (z. B. für Auftragsschein, Ankauf, Probefahrt, Kaufvertrag und Übergabeprotokoll) sind unverbindliche Muster. Sie ersetzen keine Rechtsberatung. Der Kunde prüft sie vor der Verwendung eigenverantwortlich, gegebenenfalls mit rechtlicher Beratung, und passt sie an seinen Betrieb an.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die steuerlichen Einstellungen (z. B. Steuersätze, Kleinunternehmerregelung, Differenzbesteuerung, Kontenzuordnung für den Buchungsexport) sowie Rechnungen, Buchungen und Berechnungen vor ihrer Verwendung auf Richtigkeit und Aktualität zu prüfen. Die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz (z. B. Identifizierung, Aufzeichnung, Verdachtsmeldung) bleiben Pflichten des Kunden; die Software unterstützt ihn dabei lediglich.
  4. Der Anbieter haftet nicht dafür, dass mit der Software erstellte Unterlagen von Finanzbehörden, Gerichten oder Dritten anerkannt werden; § 13 bleibt unberührt.

§ 5Kasse und technische Sicherheitseinrichtung

  1. Nutzt der Kunde die Kassenfunktion, bindet der Anbieter eine cloudbasierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) eines Drittanbieters an. Der Anbieter vermittelt die technische Anbindung; die TSE selbst wird vom jeweiligen TSE-Anbieter betrieben.
  2. Der Kunde bleibt als Steuerpflichtiger für die ordnungsgemäße Kassenführung verantwortlich. Dazu gehören insbesondere die Mitteilung des elektronischen Aufzeichnungssystems und der TSE an das zuständige Finanzamt nach § 146a Abs. 4 AO, die Belegausgabe, die Durchführung der Kassenabschlüsse, die Verfahrensdokumentation sowie die Mitwirkung bei einer Kassen-Nachschau oder Außenprüfung.
  3. Der Kunde meldet dem Anbieter Ausfälle der TSE oder der Kasse unverzüglich. Während eines Ausfalls hat der Kunde die gesetzlichen Vorgaben für den Ausfall der TSE einzuhalten.

§ 6Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise laut individuellem Angebot bzw. Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Einrichtungs-, Schulungs- oder Datenübernahmeleistungen sowie Kosten für Zusatzleistungen (z. B. die TSE) werden nur berechnet, soweit sie im Angebot ausgewiesen sind.
  2. Die laufende Vergütung ist für den vereinbarten Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Zahlungsweise und Zahlungsziel ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Rechnung. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
  3. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und Ablauf einer Frist von mindestens 14 Tagen auf einen Lesezugriff beschränken. Der Datenexport bleibt möglich. Weitere Rechte des Anbieters bleiben unberührt.
  4. Der Anbieter kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen, frühestens jedoch nach Ablauf einer im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit. Der Kunde kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung kündigen; hierauf weist der Anbieter in der Ankündigung hin.

§ 7Laufzeit und Kündigung

  1. Laufzeit, Abrechnungszeitraum und eine etwaige Mindestlaufzeit ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ist dort nichts anderes vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und verlängert sich jeweils um den vereinbarten Abrechnungszeitraum.
  2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, können beide Parteien zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an kontakt@wwb-digital.de). Bereits gezahlte Entgelte für den laufenden Abrechnungszeitraum werden nicht anteilig erstattet.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8Verfügbarkeit und Support

  1. Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99,5 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Nicht eingerechnet sind angekündigte Wartungsfenster, die nach Möglichkeit in nutzungsarmen Zeiten (z. B. nachts oder am Wochenende) liegen, sowie Ausfälle, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Störungen im Internet außerhalb seines Einflussbereichs oder Störungen bei Diensten Dritter wie der TSE).
  2. Support erfolgt per E-Mail an kontakt@wwb-digital.de an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) innerhalb der üblichen Geschäftszeiten. Der Anbieter bemüht sich um eine Antwort innerhalb von 2 Werktagen. Weitergehende Supportleistungen (z. B. Schulungen vor Ort) richten sich nach dem Angebot.

§ 9Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält Zugangsdaten und PINs geheim, schützt sie vor dem Zugriff Dritter und vergibt Zugänge und Rollen nur an berechtigte Personen. Hallen-Tablets schaltet er nur für Geräte in seinem Betrieb frei und sperrt sie bei Verlust unverzüglich. Der Anbieter empfiehlt dringend, für Konten mit weitreichenden Rechten die Zwei-Faktor-Anmeldung zu aktivieren. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Anbieter unverzüglich zu informieren.
  2. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen und über die Software erhobenen Daten verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass für die Verarbeitung der Daten seiner Kunden, Interessenten und Mitarbeitenden eine Rechtsgrundlage besteht, die Betroffenen nach Art. 13, 14 DSGVO informiert sind (auch auf seinen öffentlichen Angebotsseiten) und erforderliche Einwilligungen vorliegen, etwa für die Kopie eines Führerscheins bei Probefahrten.
  3. Der Kunde prüft Vertragsvorlagen, steuerliche Einstellungen und Stammdaten seines Betriebs (z. B. Firmierung, Anschrift, Steuernummer, USt-IdNr., Bankverbindung, Rechnungsnummernkreise) vor der ersten Verwendung und nach Änderungen.
  4. Der Kunde nutzt die Software nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zum Versand unerwünschter Werbung, zur Speicherung rechtswidriger Inhalte, zur Veröffentlichung irreführender Fahrzeugangebote oder in einer Weise, die die Stabilität oder Sicherheit der Systeme beeinträchtigt.
  5. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 10Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software bestimmungsgemäß über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen und seinen Mitarbeitenden sowie seiner Steuerberatung Zugänge einzurichten.
  2. Alle Rechte an der Software verbleiben beim Anbieter. Der Kunde darf die Software nicht dekompilieren, nachbauen oder Dritten außerhalb seines Betriebs zur Verfügung stellen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
  3. Die vom Kunden eingegebenen Daten bleiben ausschließlich dem Kunden zugeordnet. Der Anbieter nutzt sie nur zur Vertragserfüllung.

§ 11Datensicherung, Datenexport und Vertragsende

  1. Der Anbieter sichert die Datenbank des Dienstes täglich verschlüsselt und bewahrt die Sicherungen für einen begrenzten Zeitraum auf. Die Sicherungen dienen der Wiederherstellung des Gesamtsystems; ein Anspruch auf Wiederherstellung einzelner Datensätze besteht nicht.
  2. Rechnungen, Kassen- und Buchungsbelege sowie weitere aufbewahrungspflichtige Unterlagen (z. B. abgeschlossene Verträge) werden nach ihrer Festschreibung unveränderbar gespeichert und zusätzlich in einem Archivspeicher mit Löschsperre abgelegt. Die Löschsperre beträgt zehn Jahre und entspricht der längsten steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfrist.
  3. Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit in gängigen Formaten (insbesondere CSV, PDF und DATEV-Format) exportieren.
  4. Nach Vertragsende stehen die Daten dem Kunden noch 30 Tage zum Abruf und Export bereit. Danach werden sie gelöscht; Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Rotation überschrieben.
  5. Ausgenommen von der Löschung nach Abs. 4 sind die im Archivspeicher nach Abs. 2 abgelegten Belege. Sie lassen sich technisch erst nach Ablauf der Löschsperre entfernen, bleiben bis dahin gesperrt gespeichert, werden ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden verwahrt, auf Anforderung an den Kunden herausgegeben und nach Ablauf der Frist gelöscht.
  6. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Kunden (z. B. nach § 147 AO und § 257 HGB) liegen in der Verantwortung des Kunden. Er hat die betreffenden Daten vor Ablauf der Frist nach Abs. 4 zu exportieren und so aufzubewahren, dass er sie bei einer Prüfung vorlegen kann.

§ 12Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter im Rahmen des Vertrags personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit dem Vertragsschluss nach § 2 abgeschlossen.

§ 13Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (insbesondere durch Exporte) angefallen wäre, es sei denn, der Anbieter hat den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
  5. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO richtet sich nach dem AVV und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 14Gewährleistung

  1. Für Mängel der Software gelten die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) mit den Maßgaben dieser AGB. Der Anbieter beseitigt Mängel in angemessener Frist nach Meldung; er kann dies auch durch Bereitstellung einer Umgehungslösung tun, sofern diese dem Kunden zumutbar ist.
  2. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Ein Minderungsrecht kann nicht durch Abzug von der Vergütung ausgeübt werden; Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung bleiben unberührt.

§ 15Änderungen dieser AGB

  1. Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (z. B. Gesetzesänderung, Rechtsprechung, Weiterentwicklung des Dienstes) erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich zum Nachteil des Kunden verändert wird.
  2. Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge, das Widerspruchsrecht und die Frist weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin.
  3. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; beide Parteien können den Vertrag dann zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.

§ 16Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Muggensturm). Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu verklagen.
  3. Erklärungen in Textform genügen, soweit diese AGB nichts anderes bestimmen. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).

Stand: 15.10.2026 · Nach oben